Welche Warenwirtschaft haben Sie im Einsatz?


Microsoft Dynamics NAV / Business Central
Mit der Änderung des Mehrwehrsteuersatzes sind notwendige Anpassungen erforderlich. Auch eine Konvertierung der bestehenden Belege (z.B. Angebot, Aufträge, Bestellungen usw.) ist zu beachten.
Wir unterstützen Sie bei der Umsetzung mit:
- einem Toolkit
- einer Checkliste
- ein Whitepaper
Senden Sie uns einfach eine E-Mail.
Was können Sie vorbereiten?
- Sprechen Sie mit Ihrem Steuerberater, ob eigene Sachkonten für Vor- & Umsatzsteuer angelegt werden sollen.
- Welche bestehenden MwSt.-Buchungsgruppen & MwSt.-Konten müssen berücksichtigt werden?
- Welche Sonderprozesse sind besonders zu beachten?
- Ist eine aktuelle Testumgebung für eine Testumstellung vorhanden?
- Definieren Sie Ihren Beratungsbedarf und sprechen Sie uns umgehend an, um einen persönlichen Termin zu vereinbaren!
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SAP
Unsere Experten prüfen zunächst, welche Bereiche in Ihrem SAP-System betroffen sind. Auf dieser Basis wird ein Aktivitätenplan entwickelt und umgesetzt. Damit sind Sie perfekt vorbereitet und müssen die Änderungen in Ihrem SAP-System am 01.07.2020 nur noch aktivieren.
Im gleichen Zuge wird der Rückbau für den 31.12.2020 vorbereitet, sodass die Analyse der Systeme nur einmalig durchgeführt werden muss.
Wir unterstützen Sie bei der Umsetzung mit drei Leistungspaketen, die auf Ihre jeweiligen Anforderungen abgestimmt sind:
- FI
- SD/MM
- Rundum-Sorglos
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CargoWise One
In dem Zeitraum vom 1. Juli bis zum 31. Dezember 2020 wird der Mehrwertsteuersatz gesenkt. WiseTech hat für CargoWise One eine automatische Anpassung des Systems vorgenommen, die ohne weitere Updates in ihre Systeme übertragen wird.
Zur Überprüfung dieser automatischen Anpassungen stellen wir Ihnen hier Informationsmaterial zur Verfügung oder bieten Ihnen unsere Quickchecks an, bei denen unsere Experten Ihre Systeme für Sie prüfen und testen.
Gerne unterstützen wir Sie auch bei der Rückumstellung.
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Ihre Fragen - unsere Antworten
Im Steuerrecht gilt: Die Umsatzsteuer fällt immer erst dann an, wenn die Leistung erbracht ist. Wurde bereits eine Anzahlung geleistet, muss der Auftragnehmer dem Kunden bei Erbringung der Leistung im zweiten Halbjahr eine korrigierte Fassung der Rechnung mit dem aktuellen Steuersatz senden. Genauso müssen durch die geplante Mehrwertsteuersenkung viele vor Jahren abgeschlossene Verträge umgeschrieben oder gesonderte Nachträge für die Zeit zwischen Juli und Dezember mit dem reduzierten Steuersatz verfasst werden.
Diese müssen storniert und idealerweise mit der neuen Kombination für den jeweiligen Steuersatz neu eingebucht werden.
Der Aufwand wird sich nicht verändern. Der Vorteil besteht darin, dass wir bereits die Kontierung und Einrichtung besitzen, welche benötigt wird. Die Vorgehensweise bleibt die gleiche, wie zum 01.07.2020.
Hier besteht die Notwendigkeit manuell einzugreifen. Das Tool zur MwSt.-Satzänderung berücksichtigt diese Belegarten nicht. Es ist sinnvoll, diese Vorgänge bis zum 30.06.2020 abzuschließen und neue Aufträge für den Leistungszeitpunkt nach dem 01.07.2020 anzulegen.
Microsoft bietet MwSt.-Satz-Änderungstools für die Versionen Dynamics NAV 3.70, 4.0 SP3, 2013, 2013 R2, 2015, 2016, 2017, 2018 sowie alle Business Central Versionen an. Für die Versionen Dynamics NAV 5.0, 5.0 SP1, 2009 sowie 2009 R2 bieten wir Ihnen als Partner gerne unsere Unterstützung an.
Nein, dies widerspricht jeglichen Prinzipien der Buchführung.
Orientieren Sie sich an die Veröffentlichung der Datev zur Vorab Kontenrahmenänderung 2020 - SKR03 und SKR04.
Sprechen Sie auch gerne mit Ihrem Steuerberater, der Ihren Kontenrahmen kennt und individuell auf
Ihre Anforderungen eingehen kann.
Sind Sie interessiert?
Wir begleiten Sie gern bei der Umstellung Ihres ERP-Systems.
Definieren Sie Ihren Beratungsbedarf, um einen persönlichen Termin zu vereinbaren!