FAQs: TI-Anschluss für Hilfsmittelerbringer
Warum müssen sich Hilfsmittelerbringer an die TI anbinden?
Hilfsmittelerbringer sind ab Oktober 2027 gesetzlich dazu verpflichtet, Ihre Praxis an die Telematikinfrastruktur anzubinden, um die verschiedenen Gesundheitsanwendungen nutzen zu können.
Was sind Gesundheitsanwendungen?
Folgende Gesundheitsanwendungen können nur mithilfe eines Zugangs zur Telematikinfrastruktur erreicht werden: Kommunikation im Medizinwesen (KIM), TI-Messenger (TIM), elektronisches Rezept (eRezept), elektronische Patientenakte (ePA), die zu 2027 verpflichtende elektronische Verordnung (eVO) und viele mehr.
Was brauche ich für den TI-Anschluss?
Sie benötigen einen Internetanschluss und die Institutskarte – auch SMC-B-Karte genannt. Wir unterstützen Sie bei der Beantragung der SMC-B Karte und allen weiteren Schritten.
Werde ich finanziell unterstützt?
Der GKV-Spitzenverband erstattet Ihnen die Kosten der TI in Form einer monatlichen TI-Pauschale. Diese können Sie nach vollständiger Anbindung an die TI über das GKV-Portal online beantragen. Bei Fragen rund um die Refinanzierung stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Wie komme ich an den Heilberufsausweis und die Institutskarte?
Beide Karten können Sie über das elektronische Gesundheitsberuferegister (eGBR) in Münster beantragen. Sie beantragen zunächst den elektronischen Heilberufsausweis (eHBA) über diesen Link. Der eHBA ist personenbezogen und weist Sie als Person aus. Sobald Sie den eHBA erhalten haben, können Sie die Institutskarte (SMC-B) bestellen. Nutzen Sie dafür diesen Link. Die Institutskarte ist Ihr Schlüssel in die Welt der Telematikinfrastruktur und weist Ihre Praxis aus.
Wir unterstützen Sie gerne bei der Beantragung beider Karten.
Wie gehe ich am besten vor?
Unsere Erfahrungen haben gezeigt, dass es sinnvoll ist, rechtzeitig mit der Anbindung an die TI zu starten. Die Beantragung und Lieferung der Karten kann einige Zeit in Anspruch nehmen und zu Verzögerungen führen - vor allem dann, wenn die Anfrage steigt. Buchen Sie sich jetzt einen Beratungstermin oder kontaktieren Sie uns über das Formular, wir schaffen für Sie die Unklarheiten aus der Welt!
Was passiert, wenn ich die Frist Oktober 2027 verpasse?
Nach aktuellem Stand können Krankenkassen bei nicht angebundenen Praxen Abschläge bei der Abrechnung vornehmen. Außerdem können Sie dann keine digitalen Verordnungen (eVO) empfangen die ab 2027 der Standard werden. Wer jetzt anfängt, hat genug Zeit und keinen Stress.
Ich rechne hauptsächlich privat ab, bin ich trotzdem betroffen?
Wenn Sie keine Kassenzulassung haben und ausschließlich privat abrechnen, sind Sie von der TI-Pflicht nicht betroffen. Sobald Sie aber auch mit gesetzlichen Krankenkassen abrechnen, gilt die Pflicht auch, wenn der Kassenanteil gering ist.
Brauche ich IT-Kenntnisse oder einen eigenen ITler?
Nein. Wir übernehmen die gesamte technische Einrichtung remote und ohne dass Ihr Praxisbetrieb unterbrochen wird. Sie müssen nichts installieren, konfigurieren oder verstehen. Das ist unser Job.