Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der akquinet data center competence GmbH für die Bereitstellung des TI Gateways

1. Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für sämtliche Verträge zwischen der akquinet data center competence GmbH, Ulzburger Straße 201, 22850 Norderstedt (nachfolgend „Anbieterin“) und dem jeweiligen Vertragspartner (nachfolgend „Kunde“) über die Bereitstellung und Nutzung des TI Gateways einschließlich aller hierfür erforderlichen Komponenten (Hardware, Software, Konfigurationen) sowie ergänzender Leistungen.
1.2 Abweichende oder entgegenstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, die Anbieterin stimmt deren Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
1.3 Diese AGB gelten auch für zukünftige Verträge zwischen den Parteien über die Bereitstellung von Leistungen im Zusammenhang mit dem TI Gateway, ohne dass es einer erneuten Vereinbarung bedarf.

2. Definitionen
Für die Zwecke dieser AGB gelten die nachstehenden Begriffsbestimmungen:
„TI“ bezeichnet die Telematikinfrastruktur im deutschen Gesundheitswesen, die den sicheren Austausch von Gesundheitsdaten zwischen zugelassenen Leistungserbringern und weiteren Akteuren ermöglicht.
„TI Gateway“ bezeichnet die von der Anbieterin betriebene, von der gematik zugelassene technische Lösung, die als Schnittstelle zwischen den lokalen IT-Systemen des Kunden (z. B. Praxisverwaltungssysteme, Krankenhausinformationssysteme) und der zentralen TI fungiert. Das TI Gateway umfasst die Bereitstellung und den Betrieb der hierfür erforderlichen Hard- und Softwarekomponenten, eine gesicherte Anbindung an die TI, die technische Administration sowie regelmäßige Wartungs- und Updateleistungen.
„Hardware“ bezeichnet die von der Anbieterin bereitgestellte physische Ausstattung, die zum Betrieb des TI Gateways erforderlich ist, einschließlich, aber nicht beschränkt auf, Firewalls, VPN-Konzentratoren und Kartenterminals.
„Software“ bezeichnet die von der Anbieterin bereitgestellte, zum Betrieb des TI Gateways erforderliche System- und Anwendungssoftware einschließlich aller Updates, Patches und Versionen, unabhängig davon, ob sie lokal (On-Premises) oder als Software-as-a-Service (SaaS) bereitgestellt wird.
„gematik“ bezeichnet die Gesellschaft für Telematikanwendungen der Gesundheitskarte mbH, die für die Zulassung, Spezifikation und den Betrieb der TI verantwortlich ist.
„Rechtliche Rahmenbedingungen“ bezeichnet sämtliche gesetzlichen, regulatorischen und behördlichen Vorgaben, die für den Betrieb und die Nutzung des TI Gateways einzuhalten sind, insbesondere die Anforderungen der gematik.

3. Vertragsgegenstand
3.1 Gegenstand des Vertrags ist die Bereitstellung eines Zugangs zur TI über das TI Gateway der Anbieterin, einschließlich der hierfür erforderlichen Hard- und Software sowie der Durchführung begleitender Serviceleistungen.
3.2 Der genaue Leistungsumfang ergibt sich aus der jeweils gültigen Leistungsbeschreibung, die Bestandteil des Vertrags ist. Diese kann insbesondere folgende Leistungen umfassen:
- Bereitstellung und Betrieb der Hardware
- Bereitstellung und Betrieb der Software
- Einrichtung und Konfiguration des TI Gateways
- Supportleistungen und Fehlerbehebung
- Durchführung von Updates und Patches
3.3 Die Anbieterin ist berechtigt, zur Erfüllung ihrer vertraglichen Verpflichtungen Subunternehmer einzusetzen.

4. Pflichten des Kunden
4.1 Der Kunde ist verpflichtet, das TI Gateway ausschließlich im Einklang mit diesen AGB, der Leistungsbeschreibung sowie den geltenden rechtlichen Rahmenbedingungen zu nutzen.
4.2 Der Kunde hat alle erforderlichen technischen Voraussetzungen in seiner IT-Umgebung zu schaffen und aufrechtzuerhalten, um die Funktionsfähigkeit des TI Gateways sicherzustellen.
4.3 Der Kunde hat sicherzustellen, dass alle Nutzer im eigenen Verantwortungsbereich die Anforderungen der gematik einhalten und die Nutzungsbedingungen befolgen.
4.4 Der Kunde ist verpflichtet, alle ihm überlassenen Zugangsdaten, Zertifikate und Sicherheitselemente vor unbefugtem Zugriff zu schützen und nicht an Dritte weiterzugeben.
4.5 Bei Verdacht auf unbefugten Zugriff oder Sicherheitsvorfälle ist die Anbieterin unverzüglich zu informieren.
4.6 Die Anbieterin ist berechtigt, die Nutzung des TI Gateways vorübergehend auszusetzen, wenn ein Verstoß gegen vertragliche oder gesetzliche Pflichten vorliegt oder dies zur Abwehr von Gefahren erforderlich ist.

5. Nutzung der Software
5.1 Der Kunde erhält mit Vertragsbeginn ein zeitlich auf die Vertragslaufzeit beschränktes, nicht ausschließliches und nicht übertragbares Nutzungsrecht an der von der Anbieterin bereitgestellten Software, soweit dies zur Nutzung des TI Gateways erforderlich ist.
5.2 Eine Bearbeitung, Übersetzung, Dekompilierung oder sonstige Veränderung der Software ist unzulässig, soweit nicht gesetzlich ausdrücklich erlaubt.
5.3 Der Kunde ist nicht berechtigt, die Software zu vervielfältigen, zu verbreiten oder öffentlich zugänglich zu machen, es sei denn, dies ist zur vertragsgemäßen Nutzung erforderlich.
5.4 Die Anbieterin kann technische Maßnahmen zur Sicherstellung der vertragsgemäßen Nutzung implementieren.

6. Leistungsänderungen
6.1 Gesetzliche oder regulatorische Änderungen, insbesondere neue oder geänderte Anforderungen der gematik, können Anpassungen am Leistungsumfang erforderlich machen. Die Anbieterin ist berechtigt, solche Anpassungen vorzunehmen.
6.2 Verzögerungen, die durch den Zulassungsprozess der gematik oder durch externe Vorgaben entstehen, stellen keine Pflichtverletzung der Anbieterin dar und begründen keine Ansprüche des Kunden.
6.3 Änderungen, die zu einer wesentlichen Beeinträchtigung der Nutzung führen, werden dem Kunden rechtzeitig vor Inkrafttreten mitgeteilt.

7. Support und Störungsbeseitigung
7.1 Die Anbieterin erbringt Supportleistungen im Rahmen der vereinbarten Servicezeiten und -kanäle.
7.2 Der Kunde hat auftretende Störungen unverzüglich zu melden und hierbei alle zur Fehleranalyse erforderlichen Informationen bereitzustellen.
7.3 Störungen, die durch den Kunden oder Dritte verursacht werden, fallen nicht in die Verantwortung der Anbieterin.

8. Vergütung und Zahlungsbedingungen
8.1 Die Vergütung richtet sich nach dem bei Vertragsschluss gültigen Preisblatt.
8.2 Rechnungen sind innerhalb von 30 Tagen nach Zugang ohne Abzug zu zahlen.
8.3 Die Anbieterin kann die Preise mit Wirkung zum 1. Januar eines Kalenderjahres anpassen, frühestens jedoch zwei Jahre nach Vertragsschluss. Die Anpassung ist auf die Entwicklung des Harmonisierten Verbraucherpreisindex (HVPI) beschränkt.

9. Gewährleistung
9.1 Ein Mangel liegt vor, wenn der vertraglich geschuldete Gebrauch des TI Gateways wesentlich beeinträchtigt ist.
9.2 Die Anbieterin ist berechtigt, Mängel nach eigener Wahl durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung zu beheben.
9.3 Eine verschuldensunabhängige Haftung für anfängliche Mängel ist ausgeschlossen.
9.4 Kein Gewährleistungsanspruch besteht bei Mängeln, die auf nicht vertragsgemäße Nutzung, unzulässige Änderungen oder den Einsatz nicht freigegebener Hard- oder Software zurückzuführen sind.

10. Haftung
10.1 Die Anbieterin haftet unbeschränkt für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden, sowie bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
10.2 Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
10.3 Eine Haftung für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn oder Datenverlust ist ausgeschlossen, sofern gesetzlich zulässig.

11. Datenschutz
11.1 Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt im Einklang mit den geltenden Datenschutzgesetzen.
11.2 Soweit die Anbieterin personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, gilt die zwischen den Parteien abzuschließende Auftragsverarbeitungsvereinbarung (AVV).

12. Vertraulichkeit
12.1 Beide Parteien verpflichten sich, vertrauliche Informationen geheim zu halten und ausschließlich zum Zweck der Vertragserfüllung zu nutzen.
12.2 Die Geheimhaltungspflicht gilt für einen Zeitraum von drei Jahren über die Vertragslaufzeit hinaus.

13. Vertragslaufzeit und Kündigung
13.1 Der Vertrag hat eine feste Laufzeit von fünf Jahren und verlängert sich automatisch um jeweils fünf Jahre, sofern er nicht mit einer Frist von zwölf Monaten zum Ende der jeweiligen Laufzeit schriftlich gekündigt wird.
13.2 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

14. Sonstige Bestimmungen
14.1 Änderungen und Nebenabreden bedürfen der Schriftform.
14.2 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
14.3 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist der Sitz der Anbieterin, sofern der Kunde Kaufmann ist.

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