FAQ's: TI-Anschluss für Physiotherapeuten
Warum müssen sich Physiotherapeuten an die TI anbinden?
Physiotherapeuten sind als Teil der Heilmittelerbringer ab Oktober 2027 gesetzlich dazu verpflichtet, ihre Praxis an die Telematikinfrastruktur anzubinden, um die verschiedenen Gesundheitsanwendungen nutzen zu können.
Was sind Gesundheitsanwendungen?
Folgende Gesundheitsanwendungen können nur mithilfe eines Zugangs zur Telematikinfrastruktur erreicht werden: Kommunikation im Medizinwesen (KIM), TI-Messenger (TIM), elektronisches Rezept (eRezept), elektronische Patientenakte (ePA), die zu 2027 verpflichtende elektronische Verordnung (eVO) und viele mehr.
Was brauche ich für den TI-Anschluss?
Sie benötigen einen Internetanschluss und die Institutskarte – auch SMC-B-Karte genannt. Wir unterstützen Sie bei der Beantragung der SMC-B Karte und allen weiteren Schritten.
Werde ich finanziell unterstützt?
Der GKV-Spitzenverband erstattet Ihnen die Kosten der TI in Form einer monatlichen TI-Pauschale. Diese können Sie nach vollständiger Anbindung an die TI über das GKV-Portal online beantragen.
Ich habe mehrere Behandlungsplätze brauche ich für jeden einen eigenen Anschluss?
Nein. Eine TI-Anbindung gilt für die gesamte Praxis als Abrechnungseinheit, nicht für jeden einzelnen Behandlungsplatz. Eine Anbindung reicht.
Welche Besonderheiten gibt es bei Gemeinschaftspraxen?
Auch Gemeinschaftspraxen benötigen eine TI-Anbindung. Wenn Sie eine gemeinsame Kassenzulassung haben, reicht in der Regel eine Anbindung. Bei mehreren separaten Zulassungen klären wir das gemeinsam.
Was ändert sich konkret bei der Abrechnung von Heilmittelverordnungen?
Die Verordnung kommt künftig digital (eVO) direkt in Ihre Praxissoftware — kein Papier, kein Abheften, kein manuelles Eintippen. Das reduziert Fehler und vereinfacht die Abrechnung mit den Krankenkassen erheblich.
Wann kommt die eVO für Physiotherapeuten wirklich?
Nach aktuellem Stand ist die elektronische Heilmittelverordnung (eVO) für Physiotherapeuten ab Januar 2027 geplant. Das genaue Datum kann sich noch verschieben, die Richtung ist jedoch klar: Heilmittelverordnungen werden digital.