Ein Physiotherapeut hält einen Gymnastikball in der Hand und lächelt in die Kamera

Telematikinfrastruktur für Heilmittelerbringer

Was Heilmittelerbringer für den TI-Anschluss wissen sollten

Die Anbindung an die Telematikinfrastruktur (TI) wirft viele Fragen auf. Wir helfen Physiotherapeuten, Ergotherapeuten, Logopäden und Podologen, den Überblick zu behalten: Was ist verpflichtend? Welche Schritte stehen an? Und wie lässt sich die TI-Anbindung einfach umsetzten?

Sie sind hier:

Die wichtigsten Fragen für Heilmittelerbringer

Welche Berufsgruppe ist von der TI-Anbindung betroffen?

Fachbereiche

Die TI-Anbindung wird für alle Heilmittelpraxen relevant. Wählen Sie Ihren Fachbereich aus und erfahren Sie, was für Ihre Praxis wichtig ist.

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Wann müssen Praxen an die Telematikinfrastruktur angebunden sein?

Wichtige Frist

Nach aktuellem Stand wird die TI-Anbindung für Heilmittelerbringer ab 01.10.2027 verpflichtend. Wichtig ist: Es geht nicht nur um Technik, sondern um den Zugang zu zentralen digitalen Anwendungen im Gesundheitswesen wie etwa KIM, ePA und künftig die elektronische Heilmittelverordnung.

Was ist die TI? – Einfach und praxisnah erklärt

Einfache Erklärung

Die Telematikinfrastruktur, kurz TI, ist das sichere digitale Netzwerk des Gesundheitswesens. Über die TI können Praxen, Arztpraxen, Apotheken, Krankenkassen und weitere Leistungserbringer geschützt miteinander kommunizieren und digitale Anwendungen nutzen – zum Beispiel KIM, ePA und künftig die elektronische Heilmittelverordnung.

Was ist ohne TI künftig nicht möglich?

Digitale Anwendungen

Die Telematikinfrastruktur (TI) TI schafft die Grundlage für geschützte Kommunikation im Gesundheitswesen und ist die Voraussetzung dafür, dass Ihre Praxis künftig digital verordnen, sicher kommunizieren und neue Anwendungen im Gesundheitswesen nutzen kann.

Welche Vorteile bringt die TI konkret?

Die Vorteile

Für Ihre Praxis kann das konkret bedeuten:

  • Weniger Fax, weniger Papier, weniger Rückfragen.
  • Verordnungsänderungen schneller mit Arztpraxen klären.
  • Therapieberichte sicher digital versenden.
  • vorbereitet sein auf KIM, ePA und eVO.

 

Telematikinfrastruktur für Heilmittelerbringer

Was Sie brauchen und wer sich darum kümmert

Klingt kompliziert? Ist es aber nicht. Sie brauchen zum Start nur einen Internetanschluss, den haben Sie vermutlich schon. Für den TI-Anschluss braucht Ihre Praxis außerdem einen Praxisausweis (SMC-B), einen Berufsausweis (eHBA), ein Kartenlesegerät und ein sicheres Postfach (KIM). Die Ausweise beantragen Sie selbst online, dabei unterstützen wir Sie gerne.

Die Verbindung (TI-Gateway)

Das TI-Gateway ist wie ein WLAN-Router bei Ihnen zuhause, nur für das Gesundheitsnetz statt fürs Internet. Die Verbindung wird über unsere deutschen Rechenzentren hergestellt und von uns remote eingerichtet. Für Sie läuft es danach einfach im Hintergrund

Warum Sie das TI-Gateway brauchen:

Früher musste dafür in jeder Praxis ein eigenes Gerät installiert und regelmäßig gewartet werden, ähnlich wie ein WLAN-Router, nur deutlich aufwändiger. Die Verbindung läuft jetzt sicher über unsere deutschen Rechenzentren. Für Sie bedeutet das: kein zusätzliches Gerät in der Praxis, kein Techniker der regelmäßig vorbeikommt, keine Updates die Sie selbst einspielen müssen. Wir kümmern uns darum, dass die Verbindung steht.

Der sichere Versand: KIM (Kommunikation im Medizinwesen)

Darüber kommen Ihre Verordnungen digital direkt in die Praxis und Sie können sicher mit Arztpraxen kommunizieren. Kein Fax mehr.

Warum Sie KIM brauchen:

Der Versand von Patientendaten über eine normale E-Mail ist rechtlich nicht erlaubt. Über KIM senden Sie sensible Daten wie Therapieberichte oder Rückfragen zu Verordnungen rechtssicher und verschlüsselt direkt an die verordnenden Ärzte. Sie sparen Papier, Porto und ewiges Hinterhertelefonieren

Das Lesegerät: E-Health-Kartenterminal

Ein kleines Gerät auf Ihrem Tresen, kennen Sie bestimmt selbst vom Arztbesuch.

Warum Sie das Kartenterminal brauchen:

Auch wenn die Verbindung ins Gesundheitsnetz über unser Rechenzentrum läuft, brauchen Sie in der Praxis ein Kartenlesegerät. Der Praxisausweis (SMC-B) bleibt dauerhaft eingesteckt, so ist die Praxis automatisch im Gesundheitsnetz angemeldet.

Den Berufsausweis (eHBA) müssen Sie nicht dauerhaft eingesteckt lassen. Er wird aktuell für Heilmittelerbringer hauptsächlich für die Beantragung der SMC-B benötigt und künftig auch für die digitale Signatur von Dokumenten.

Ihre Ausweise: eHBA und SMC-B

Zwei Ausweise, die Sie selbst online beantragen, wir schicken Ihnen eine Schritt-für-Schritt-Anleitung und begleiten Sie dabei.

Wozu brauchen Sie den eHBA:

Mit dem Berufsausweis (eHBA) weisen Sie sich im Gesundheitsnetz als zugelassene Physiotherapeut:in aus. Er ermöglicht Ihnen außerdem die rechtssichere digitale Unterschrift. auchen Sie Unterstützung bei der Beantragung? Buchen Sie einen Beratungstermin oder schreiben Sie uns: health@akquinet.de

Wozu brauchen Sie den SMC-B:

Der Praxisausweis (SMC-B) weist Ihre Praxis im Gesundheitsnetz aus und er stellt sicher, dass nur zugelassene Praxen Zugang haben.
Wichtig: Der eHBA muss zuerst beantragt werden da er die Voraussetzung für die SMC-B ist.
Nach der Beantragung führen Sie eine Identifikation per Post-Ident durch. Der Coupon dafür kommt am Ende des Antrags. Nach Erhalt der SMC-B müssen Sie die Karte innerhalb von 2 Wochen freischalten, eine Anleitung zur Freischaltung erhalten Sie vom Kartenhersteller.

Brauchen Sie Unterstützung? Buchen Sie einen Beratungstermin oder schreiben Sie uns: health@akquinet.de

ePA-Client

Mit dem ePA-Client können Praxen relevante Informationen aus der elektronischen Patientenakte in die Behandlung einbeziehen.

Was bringt die ePA Ihrer Praxis?

Die elektronische Patientenakte (ePA) bündelt wichtige Gesundheitsinformationen digital. Mit einer sichere Verbindung über die Telematikinfrastruktur kann auf die durch den Patienten freigegebene Daten zugegriffen werden. Diese Daten können zum Beispiel Unterlagen sein, die für Therapie oder Behandlungsverlauf hilfreich sind.

KIM-Mailer

Mit dem KIM-Mailer können Praxen KIM-Nachrichten sicher empfangen und versenden - flexibel über eine separate Lösung und unabhängig von der direkten Einbindung in eine Praxissoftware.

Wie unterstützt der KIM-Mailer Ihre Praxis?

Durch den KIM-Mailer wird der Austausch von KIM-Mails endlich zu einer schnellen und unkomplizierten Routineaufgabe. Ein weiterer Mehrwert ist die Nutzung des Verzeichnisdienst (VZD) und die Pflege von eigenen Favoritenlisten. Auch die Übernahme von Anhängen und Dokumenten in ein Verwaltungsprogramm oder Dokumentationssystem ist über den KIM-Mailer unkompliziert möglich.

TI-Messenger

Der TI-Messenger verbindet Sie sich sicher, DSGVO-konform und in Echtzeit mit Praxen, Kliniken, Apotheken sowie Patientinnen und Patienten.

Wie kann der TI-Messenger den Austausch erleichtern?

Der TI-Messenger ermöglicht den schnellen, verschlüsselten Austausch von Nachrichten, Bildern und Dokumenten per Chat und ergänzt so den formellen Versand via KIM um die entscheidende Komponente der Echtzeit-Abstimmung. Und Dank eines unkomplizierten Einbindungsprozesses vor Ort erreichen Sie auch ihre Patientinnen und Patienten per Chat-Nachricht.

Unser Ansatz

Ihr Weg in die TI ohne eigenes IT-Wissen

Sie behandeln Menschen, keine IT-Systeme. Deshalb erklären wir den TI-Anschluss so, dass er für Ihre Praxis nachvollziehbar wird: Was brauche ich? Welche Schritte stehen an? Und worauf sollte ich rechtzeitig achten?
Wir begleiten Sie durch den Prozess und helfen dabei, Technik, Fristen und Voraussetzungen verständlich einzuordnen, damit der TI-Anschluss einfach umgesetzt werden kann.

Softwareunabhängig: Wir prüfen gemeinsam, wie der TI-Anschluss zu Ihrer bestehenden Praxissoftware passt.

Persönlich begleitet: Wir helfen Ihnen, Fristen, Karten, KIM und Einrichtung rechtzeitig im Blick zu behalten.

Gematik-zugelassen: Ihr TI-Zugang mit geprüften, zertifizierten Lösungen.

Verständlich erklärt: Wir übersetzen TI-Fachsprache in klare Informationen für Ihren Praxisalltag.

Technisch stabil: Professionelle, technische Infrastruktur im Hintergrund, damit die TI in Ihrer Praxis zuverlässig nutzbar ist.

Worauf Sie bei der Wahl Ihres TI-Anbieters achten sollten

Kriterium AKQUINET Klassische Anbieter Softwaregebundene Anbieter
Praxisoftware (PVS)
Nicht an ein bestimmtes PVS gebunden
Häufig mit zusätzlicher Technik vor Ort verbunden
Oft an das eigene System gekoppelt
Service-Modell
Persönliche Unterstützung beim Einstieg
Je nach Anbieter unterschiedlich
Häufig stärker produkt- oder systemspezifisch
Erweiterbarkeit
Je nach Bedarf erweiterbar
Teilweise begrenzt flexibel
Abhängig von der jeweiligen Praxissoftware

So wird der TI-Anschluss refinanziert

Für den TI-Anschluss erhalten Heilmittelpraxen eine monatliche TI-Pauschale. Sie soll die Kosten für die notwendige Ausstattung und den laufenden Betrieb der TI ganz oder teilweise abdecken.

Wie hoch die Erstattung ausfällt, hängt unter anderem von der Praxisgröße und den genutzten TI- Anwendungen ab. Die Beispielrechnung zeigt, wie sich Kosten und Pauschale zueinander verhalten können

Beispielrechnung pro Monat (inkl. MwSt.) bei einer Praxis und einer eHBA

Gesamt pro Monat +18,88€
GKV TI-Pauschale (Grund- + Zuschlagpauschale)
+213,75€
+7,99€
AKQUINET TI-Gateway
-177,31€*
AKQUINET KIM
-9,52€*
eHBA + SMC-B
-16,08€ (an Vertrauensdiensteanbieter)

*Preise ohne persönlichen rundum Service

Leistungserbringer wählen

Finden Sie die passenden Informationen für Ihren Fachbereich

Wählen Sie Ihre Berufsgruppe, um genau die Informationen und Lösungen zu erhalten, die für Sie relevant sind.

Physiotherapie

Für Physiotherapeuten die Verordnungen, Hausbesuche und die Abstimmung mit Arztpraxen künftig einfacher gestalten möchten.

Logopädie

Für Logopäden die sensible Patientendaten sicher austauschen und digitale Kommunikation einfach nutzen möchten.

Ergotherapie

Für Ergotherapeuten die Therapieberichte, Verordnungen und Kommunikation sicher digital organisieren möchten.

Podologie

Für Podologen mit engem Austausch zu Ärzten, Diabetologie und weiteren Leistungserbringern.

Der einfache Weg zum Anschluss

Vom ersten Gespräch zur fertigen TI-Anbindung in vier Schritten

Kostenloser TI-Check (ca. 30 Min.)

In einem kurzen Gespräch klären wir: Was haben Sie schon? Was fehlt? Welche Praxissoftware nutzen Sie? Am Ende wissen Sie genau, was Ihre Praxis braucht – und was es kostet. Keine Vorkenntnisse erforderlich.

Ihr individuelles Angebot

Sie bekommen ein individuelles Angebot für Ihre Physiopraxis. Transparent und nachvollziehbar. In diesem Schritt unterstützen wir Sie auch beim Beantragen Ihrer 2 Ausweise (Institutionsausweis SMC-B und Berufsausweis eHBA). Diese müssen Sie selbst online beantragen, wir zeigen Ihnen gerne wie.

Einrichtung & Inbetriebnahme

Wir richten alles in Abstimmung mit Ihrem Praxisplan ein, damit Ihr Behandlungsbetrieb so wenig wie möglich berührt wird. Da unsere Lösung cloudbasiert ist, ist keine Installation vor Ort nötig.

Übergabe & laufender Support

Ihre TI ist live. Wir zeigen Ihnen und Ihrem Team kurz, was Sie wissen müssen. Und sind danach da, wenn Fragen auftauchen.

FAQ's: TI-Anschluss für Heilmittelerbringer

Warum müssen sich Heilmittelerbringer an die TI anbinden?

Heilmittelerbringer sind ab Oktober 2027 gesetzlich dazu verpflichtet, Ihre Praxis an die Telematikinfrastruktur anzubinden, um die verschiedenen Gesundheitsanwendungen nutzen zu können.

Was sind Gesundheitsanwendungen?

Folgende Gesundheitsanwendungen können nur mithilfe eines Zugangs zur Telematikinfrastruktur erreicht werden: Kommunikation im Medizinwesen (KIM), TI-Messenger (TIM), elektronisches Rezept (eRezept), elektronische Patientenakte (ePA), die zu 2027 verpflichtende elektronische Verordnung (eVO) und viele mehr.

Was brauche ich für den TI-Anschluss?

Sie benötigen einen Internetanschluss und die Institutskarte – auch SMC-B-Karte genannt. Wir unterstützen Sie bei der Beantragung der SMC-B Karte und allen weiteren Schritten.

Werde ich finanziell unterstützt?

Der GKV-Spitzenverband erstattet Ihnen die Kosten der TI in Form einer monatlichen TI-Pauschale. Diese können Sie nach vollständiger Anbindung an die TI über das GKV-Portal online beantragen. Bei Fragen rund um die Refinanzierung stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Wie komme ich an den Heilberufsausweis und die Institutskarte?

Beide Karten können Sie über das elektronische Gesundheitsberuferegister (eGBR) in Münster beantragen. Sie beantragen zunächst den elektronischen Heilberufsausweis (eHBA) über diesen Link. Der eHBA ist personenbezogen und weist Sie als Person aus. Sobald Sie den eHBA erhalten haben, können Sie die Institutskarte (SMC-B) bestellen. Nutzen Sie dafür diesen Link. Die Institutskarte ist Ihr Schlüssel in die Welt der Telematikinfrastruktur und weist Ihre Praxis aus.  
Wir unterstützen Sie gerne bei der Beantragung beider Karten.

Wie gehe ich am besten vor?

Unsere Erfahrungen haben gezeigt, dass es sinnvoll ist, rechtzeitig mit der Anbindung an die TI zu starten. Die Beantragung und Lieferung der Karten kann einige Zeit in Anspruch nehmen und zu Verzögerungen führen - vor allem dann, wenn die Anfrage steigt. Buchen Sie sich jetzt einen Beratungstermin oder kontaktieren Sie uns über das Formular, wir schaffen für Sie die Unklarheiten aus der Welt!

Was passiert wenn ich die Frist Oktober 2027 verpasse?

Nach aktuellem Stand können Krankenkassen bei nicht angebundenen Praxen Abschläge bei der Abrechnung vornehmen. Außerdem können Sie dann keine digitalen Verordnungen (eVO) empfangen die ab 2027 der Standard werden. Wer jetzt anfängt, hat genug Zeit und keinen Stress.

Ich rechne hauptsächlich privat ab, bin ich trotzdem betroffen?

Wenn Sie keine Kassenzulassung haben und ausschließlich privat abrechnen, sind Sie von der TI-Pflicht nicht betroffen. Sobald Sie aber auch mit gesetzlichen Krankenkassen abrechnen, gilt die Pflicht auch wenn der Kassenanteil gering ist.

Brauche ich IT-Kenntnisse oder einen eigenen ITler?

Nein. Wir übernehmen die gesamte technische Einrichtung remote und ohne dass Ihr Praxisbetrieb unterbrochen wird. Sie müssen nichts installieren, konfigurieren oder verstehen. Das ist unser Job.

Muss ich meine Praxissoftware wechseln?

Nein. Unsere Lösung ist softwareunabhängig, sie funktioniert mit Ihrer bestehenden Praxissoftware, egal welche Sie nutzen. Sie müssen nichts wechseln, nichts neu lernen.

Was ist eine eVO und was ändert sich für meine Patienten?

Die eVO (elektronische Heilmittelverordnung) ersetzt das Papierrezept vom Arzt. Statt dass Ihre Patienten einen Zettel mitbringen, kommt die Verordnung direkt digital in Ihre Praxis, noch bevor der Patient bei Ihnen ankommt. Für Ihre Patienten ändert sich kaum etwas. Für Sie bedeutet das aber: weniger Aufwand, weniger Fehler, einfachere Abrechnung.

Was ist KIM und brauche ich das wirklich?

KIM (Kommunikation im Medizinwesen) ist der sichere digitale Nachrichtenkanal im Gesundheitsnetz, vergleichbar mit einer verschlüsselten E-Mail nur für das Gesundheitswesen. Darüber empfangen Sie die eVO vom Arzt und können direkt mit Arztpraxen kommunizieren. KIM ist nicht optional, es ist Voraussetzung für den Empfang der eVO und damit auch für die Erstattung der TI-Pauschalen.

Was ist die ePA und was kann ich damit machen?

Die ePA (elektronische Patientenakte) ist eine digitale Akte für jeden Patienten, in der Befunde, Medikationspläne und Behandlungsinformationen verschiedener Behandler hinterlegt werden können. Als angebundene Praxis können Sie relevante Informationen Ihrer Patienten einsehen, zum Beispiel Vorbefunde vom Arzt. Das ist freiwillig, aber kann Ihre Arbeit erleichtern.

Was kostet der TI-Anschluss monatlich?

Die laufenden Kosten hängen von Ihrer Praxisgröße und dem gewählten Anschluss ab. Für Praxen mit Kassenzulassung sind die Kosten über gesetzlich vorgesehene Pauschalen der Krankenkassen abgedeckt. In vielen Praxen bleibt am Ende wenig bis kein Eigenanteil. Die genauen Zahlen klären wir im TI-Check.

Was sind TI-Pauschalen und bekomme ich die automatisch?

TI-Pauschalen sind monatliche Erstattungsbeträge, die Krankenkassen an Praxen mit Kassenzulassung zahlen, um die Kosten für den TI-Anschluss abzudecken. Sie werden nicht automatisch ausgezahlt, Sie müssen die Voraussetzungen erfüllen (u.a. KIM-Anbindung) und die Pauschalen über Ihren Abrechnungsweg geltend machen. Wir erklären Ihnen gerne den genauen Ablauf.

Ihre Ansprechpartnerin

AKQUINET Ansprechpartnerin - Vivien Wenzel - Beratung

Vivien Wenzel

Beratung

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