Eine Logopädin macht Sprachübungen mit einem jungen Mädchen

Digitaler Anschluss ans Gesundheitsnetz

Telematikinfrastruktur für Logopäd:innen – mehr Zeit für Ihre Patienten

Schaffen Sie die Grundlage für eine digitale und effizient Logopädiepraxis. Mit AKQUINET gelingt die Anbindung an die Telematikinfrastruktur sicher und persönlich – für weniger Verwaltungsaufwand und mehr Zeit in der Therapie.

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Was ist die Telematikinfrastruktur – und was hat das mit meiner Logopädiepraxis zu tun?

Stellen Sie sich die Telematikinfrastruktur wie ein eigenes, abgeschottetes Internet vor, exklusiv für das Gesundheitswesen. Arztpraxen, Krankenhäuser, Krankenkassen, Apotheken und zunehmend auch Therapeut:innen tauschen darüber Informationen aus: direkt, sicher, datenschutzkonform. Ohne Fax, ohne Papier, ohne Umwege.

Für Ihre logopädische Praxis ist heute vor allem eine Funktion entscheidend: der Empfang elektronischer Heilmittelverordnungen, kurz eVO. Statt dass Verordnungen aus Pädiatrie, Neurologie, HNO oder Phoniatrie auf dem Papierweg zu Ihnen finden werden sie digital ausgestellt und auf dem sicheren Weg über KIM direkt in Ihre Praxis übermittelt.

Eine Logopädin macht eine Sprechübung vor.

eVO statt Papierverordnung

  • Die elektronische Heilmittelverordnung ersetzt den Papierzettel. Der Arzt stellt sie digital aus – und schickt sie direkt über KIM an Ihre Praxis. Kein Abholen, kein Verlieren, kein Nachfragen.

KIM: Der Weg, auf dem die eVO ankommt

  • Kommunikation im Medizinwesen (KIM) ist der sichere Übertragungsweg der TI – vergleichbar mit einem abgeschlossenen, datenschutzkonformen E-Mail-System nur für das Gesundheitswesen.

Alltagsbeispiele für ihre Praxis

Ihre Zeit gehört Ihren Patienten und nicht dem Papierkram

Sie sind Logopäd:in geworden, weil Sie Menschen das Wichtigste zurückgeben wollen: ihre Stimme. Ihre Möglichkeit, sich auszudrücken und verstanden zu werden. Das Kind, das nach Monaten Therapie zum ersten Mal flüssig einen Satz spricht. Den Schlaganfallpatienten, der endlich wieder den Namen seiner Enkelin aussprechen kann. Nicht, weil Sie gerne Verordnungen entziffern oder in Arztpraxen anrufen.

Genau hier setzt die TI an. Was sie technisch verändert, spürt Ihre Praxis im Alltag.

Eine Heilmittelverordnung

Szenario 1:  Die Verordnung, die nicht da ist

Heute: Erster Termin mit einem vierjährigen Kind. Die Mutter hat die Verordnung zu Hause vergessen. Sie wissen aus dem Vorgespräch, dass eine Stimmstörung im Raum steht – aber ohne Verordnung können Sie nicht starten. Anruf beim Kinderarzt, Warteschleife, Rückruf-Versprechen.

Mit TI: Die eVO ist schon da, bevor das Kind die Praxis betritt. Vom Pädiater, direkt zu Ihnen, automatisch über KIM.

Ein Arzt schreibt unleserlich auf einen Block

Szenario 2: Die Verordnung, die unleserlich ist

Heute: Die Verordnung Ihrer Aphasie-Patientin ist handschriftlich. Heilmittel unklar, Frequenz fehlt, Stempel verschmiert. Einfach loslegen und hoffen? Oder anrufen und wertvolle Zeit verlieren?

Mit TI: Die eVO (elektronische Heilmittelverordnung) ist digital, vollständig, strukturiert. Alle Pflichtangaben sind da und in der Form, in der Ihre Praxissoftware sie braucht. Keine Rückfragen, kein Zeitverlust.

Eine junge Arzthelferin telefoniert

Szenario 3: Die Rückfrage an die zuweisende Praxis

Heute: Ihr Stimmpatient zeigt keine Besserung. Sie möchten mit dem überweisenden HNO-Arzt sprechen. Anruf, Warteschleife, Rückruf kommt nicht. Tage vergehen.

Mit TI: Eine kurze Nachricht über KIM direkt an die HNO-Praxis. Sicher, dokumentiert, schnell. Kein Fax, kein Warteschleifen-Spiel.

Ab wann müssen Logopäd:innen an die TI angebunden sein?

Die schrittweise Einführung der elektronischen Heilmittelverordnung (eVO) ist nach aktuellem Stand ab Anfang 2027 geplant, wird sich voraussichtlich aber noch verschieben. Was sich nicht verschieben wird: die Richtung. Heilmittelverordnungen werden digital. Praxen ohne TI-Anbindung können sie nicht empfangen und bleiben auf den Papierweg angewiesen mit allem, was das an Aufwand bedeutet.

Nach aktuellem Stand der Gesetzgebung ist der 1. Oktober 2027 als Pflichttermin für die TI-Anbindung für Ergotherapeuten festgelegt. Auch wenn sich dieser Termin noch weit weg anfühlt, kommt er schneller als man denkt. Zwischen Entscheidung, Bestellung, Abstimmung und produktivem Betrieb liegen häufig mehrere Monate. Und wer wartet, bis der Druck steigt, wartet zusammen mit allen anderen. Wer früh plant, hat die Wahl beim Partner, beim Termin, beim Tempo.

Eine Logopädin macht Sprachübungen mit einem jungen Mädchen

Januar 2027

  • Geplanter Start der elektronischen Heilmittelverordnung (eVO)

Oktober 2027

  • Pflichtanbindung für alle Heilmittelerbringer

Telematikinfrastruktur für Logopäd:innen

Was Sie für die TI-Anbindung brauchen: einen Internetanschluss. Den Rest erledigen wir.

Der TI-Anschluss mit dem richtigen Partner an der Seite kann so einfach sein. Sie müssen kein IT-Wissen mitbringen. Sie müssen keine Geräte aussuchen, keine Verträge studieren, keine Anträge ausfüllen. Das alles übernehmen wir.

 

Was Sie für den TI-Anschluss brauchen und wer sich darum kümmert

Die Verbindung (TI-Gateway)

Das TI-Gateway ist wie ein WLAN-Router bei Ihnen zuhause, nur für das Gesundheitsnetz statt fürs Internet. Die Verbindung wird über unsere deutschen Rechenzentren hergestellt und von uns remote eingerichtet. Für Sie läuft es danach einfach im Hintergrund

Warum Sie das TI-Gateway brauchen:

Früher musste dafür in jeder Praxis ein eigenes Gerät installiert und regelmäßig gewartet werden, ähnlich wie ein WLAN-Router, nur deutlich aufwändiger. Die Verbindung läuft jetzt sicher über unsere deutschen Rechenzentren. Für Sie bedeutet das: kein zusätzliches Gerät in der Praxis, kein Techniker der regelmäßig vorbeikommt, keine Updates die Sie selbst einspielen müssen. Wir kümmern uns darum, dass die Verbindung steht.

Der sichere Versand: KIM (Kommunikation im Medizinwesen)

Darüber kommen Ihre Verordnungen digital direkt in die Praxis und Sie können sicher mit Arztpraxen kommunizieren. Kein Fax mehr.

Warum Sie KIM brauchen:

Der Versand von Patientendaten über eine normale E-Mail ist rechtlich nicht erlaubt. Über KIM senden Sie sensible Daten wie Therapieberichte oder Rückfragen zu Verordnungen rechtssicher und verschlüsselt direkt an die verordnenden Ärzte. Sie sparen Papier, Porto und ewiges Hinterhertelefonieren

Das Lesegerät: E-Health-Kartenterminal

Ein kleines Gerät auf Ihrem Tresen, kennen Sie bestimmt selbst vom Arztbesuch.

Warum Sie das Kartenterminal brauchen:

Auch wenn die Verbindung ins Gesundheitsnetz über unser Rechenzentrum läuft, brauchen Sie in der Praxis ein Kartenlesegerät. Der Praxisausweis (SMC-B) bleibt dauerhaft eingesteckt, so ist die Praxis automatisch im Gesundheitsnetz angemeldet.

Den Berufsausweis (eHBA) müssen Sie nicht dauerhaft eingesteckt lassen. Er wird aktuell für Heilmittelerbringer hauptsächlich für die Beantragung der SMC-B benötigt und künftig auch für die digitale Signatur von Dokumenten.

Ihre Ausweise: eHBA und SMC-B

Zwei Ausweise, die Sie selbst online beantragen, wir schicken Ihnen eine Schritt-für-Schritt-Anleitung und begleiten Sie dabei.

Wozu brauchen Sie den eHBA:

Mit dem Berufsausweis (eHBA) weisen Sie sich im Gesundheitsnetz als zugelassene Physiotherapeut:in aus. Er ermöglicht Ihnen außerdem die rechtssichere digitale Unterschrift. auchen Sie Unterstützung bei der Beantragung? Buchen Sie einen Beratungstermin oder schreiben Sie uns: health@akquinet.de

Wozu brauchen Sie den SMC-B:

Der Praxisausweis (SMC-B) weist Ihre Praxis im Gesundheitsnetz aus und er stellt sicher, dass nur zugelassene Praxen Zugang haben.
Wichtig: Der eHBA muss zuerst beantragt werden da er die Voraussetzung für die SMC-B ist.
Nach der Beantragung führen Sie eine Identifikation per Post-Ident durch. Der Coupon dafür kommt am Ende des Antrags. Nach Erhalt der SMC-B müssen Sie die Karte innerhalb von 2 Wochen freischalten, eine Anleitung zur Freischaltung erhalten Sie vom Kartenhersteller.

Brauchen Sie Unterstützung? Buchen Sie einen Beratungstermin oder schreiben Sie uns: health@akquinet.de

Diese Möglichkeiten haben Sie zusätzlich

ePA-Client

Unser ePA-Client bietet einen einfachen und datenschutzkonformen Zugriff auf die elektronische Patientenakte (ePA).

Was können Sie mit der ePA machen?

In der elektronischen Patientenakte (ePA) sind wichtige Informationen gespeichert, wie z.B. Notfalldaten, Medikationspläne und Arztbriefe. Auf diese Daten können Sie, sofern Ihr Patient den Zugriff freigegeben hat, zugreifen.

KIM-Mailer

Unabhängig von Ihrem Primärsystem bietet der AKQUINET KIM-Mailer den Zugriff auf ihr KIM-Postfach und den effizienten Versand von KIM-Nachrichten an.

Was können Sie mit dem KIM-Mailer machen?

Mit dem KIM-Mailer wird der Austausch von Nachrichten mit Arztpraxen, Kliniken und Krankenkassen zur einfachen Routineaufgabe. Sie können erstellte Anhänge und Dokumente direkt datenschutzkonform versenden und empfangen unabhängig von Ihrer Praxissoftware.

TI-Messenger

Über unseren TI-Messenger verbinden Sie sich sicher, DSGVO-konform und in Echtzeit mit Praxen, Kliniken, Apotheken sowie Patientinnen und Patienten.

Was können Sie mit dem TI-Messenger machen?

Der TI-Messenger ist wie WhatsApp für das Gesundheitswesen nur sicher und datenschutzkonform. Sie schreiben in Echtzeit mit Arztpraxen, Kliniken und Apotheken, sofern diese den TI-Messenger ebenfalls nutzen. Selbst Fotos, Dokumente und kurze Rückfragen alles direkt und unkompliziert.

Die Anbindung an die TI kostet Geld, wird aber durch den Gesetzgeber gefördert.

Die Finanzierung der Telematikinfrastruktur (TI) in Logopädiepraxen wird durch die monatliche TI-Pauschale geregelt. Diese Pauschale soll die Kosten für die Ausstattung und den Betrieb der TI decken. Für das Jahr 2026 liegt der Betrag für eine Logopädiepraxis bei 221,74€ (inkl. MwSt.) pro Monat. Diese wird ausgezahlt wenn Sie die genannten Komponenten (TI-Gateway, KIM, Kartenterminal, und eHBA + SMC-B) besitzen bzw. in Betrieb haben.

So können je nach Praxiskonstellation die laufenden TI-Kosten durch die vorgesehene TI-Pauschale teilweise oder sogar ganz refinanziert werden. Buchen Sie sich ein Beratungsgespräch um zu erfahren ob die Kosten für die TI in Ihrer Praxis komplett refinanziert werden können.

Unser Ansatz

Wir machen die Technik. Sie machen Therapie.

Sie sind Logopäd:in geworden, weil Sie Menschen die Möglichkeit zurückgeben wollen, sich auszudrücken. Weil es etwas bedeutet, wenn ein Vorschulkind nach Monaten Therapie zum ersten Mal flüssig die Geschichte vom Wochenende erzählt. Oder wenn ein Schlaganfallpatient endlich wieder den Namen seiner Enkelin sagen kann. Für diese Arbeit brauchen Sie Zeit, Kraft und vollen Fokus und nicht noch ein zusätzliches IT-Projekt im Kopf.

Genau hier kommen wir ins Spiel. Wir kümmern uns um alles, was zwischen „TI-Pflicht" und „läuft" liegt damit Sie sich um nichts anderes kümmern müssen als um Ihre Klienten und Klientinnen.



Softwareunabhängig:

  • Wir prüfen gemeinsam, unsere Lösung funktioniert mit Ihrer bestehenden Praxissoftware, egal welche Sie nutzen. Sie müssen nichts wechseln, nichts neu lernen



Persönlich begleitet:

  • Bis Ihre Praxis angebunden ist, haben Sie einen festen Ansprechpartner jemanden, der Ihre Situation kennt und Sie durch den gesamten Prozess führt. Kein Call-Center, keine Hotline.



Alles aus einer Hand:

  • Von der Beantragung Ihrer Ausweise bis zur fertigen Einrichtung wir koordinieren alles für Sie.



Spezialisten für Heilmittelerbringer

  • Wir prüfen gemeinsam, unsere Lösung funktioniert mit Ihrer bestehenden Praxissoftware, egal welche Sie nutzen. Sie müssen nichts wechseln, nichts neu lernen



Anbindung ohne Unterbrechung Ihres Praxisbetriebs

  • Wir prüfen gemeinsam, unsere Lösung funktioniert mit Ihrer bestehenden Praxissoftware, egal welche Sie nutzen. Sie müssen nichts wechseln, nichts neu lernen

Der einfache Weg zum Anschluss

Vom ersten Gespräch zur fertigen TI-Anbindung in vier Schritten

Kostenloser TI-Check (ca. 30 Min.)

In einem kurzen Gespräch klären wir: Was haben Sie schon? Was fehlt? Welche Praxissoftware nutzen Sie? Am Ende wissen Sie genau, was Ihre Praxis braucht – und was es kostet. Keine Vorkenntnisse erforderlich.

Ihr individuelles Angebot

Sie bekommen ein individuelles Angebot für Ihre Physiopraxis. Transparent und nachvollziehbar. In diesem Schritt unterstützen wir Sie auch beim Beantragen Ihrer 2 Ausweise (Institutionsausweis SMC-B und Berufsausweis eHBA). Diese müssen Sie selbst online beantragen, wir zeigen Ihnen gerne wie.

Einrichtung & Inbetriebnahme

Wir richten alles in Abstimmung mit Ihrem Praxisplan ein, damit Ihr Behandlungsbetrieb so wenig wie möglich berührt wird. Da unsere Lösung cloudbasiert ist, ist keine Installation vor Ort nötig.

Übergabe & laufender Support

Ihre TI ist live. Wir zeigen Ihnen und Ihrem Team kurz, was Sie wissen müssen. Und sind danach da, wenn Fragen auftauchen.

Ihre Ansprechpartnerin

AKQUINET Ansprechpartnerin - Vivien Wenzel - Beratung

Vivien Wenzel

Beratung

Ganz einfach zu erreichen

Wir freuen uns auf Ihren Kontakt!

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FAQ's: TI-Anschluss für Logopäd:innen

Warum müssen sich Logopäd:innen an die TI anbinden?

Logopäd:innen sind als Teil der Heilmittelerbringer ab Oktober 2027 gesetzlich dazu verpflichtet, ihre Praxis an die Telematikinfrastruktur anzubinden, um die verschiedenen Gesundheitsanwendungen nutzen zu können.

Was sind Gesundheitsanwendungen?

Folgende Gesundheitsanwendungen können nur mithilfe eines Zugangs zur Telematikinfrastruktur erreicht werden: Kommunikation im Medizinwesen (KIM), TI-Messenger (TIM), elektronisches Rezept (eRezept), elektronische Patientenakte (ePA), die zu 2027 verpflichtende elektronische Verordnung (eVO) und viele mehr.

Was brauche ich für den TI-Anschluss?

Sie benötigen einen Internetanschluss und die Institutskarte – auch SMC-B-Karte genannt. Wir unterstützen Sie bei der Beantragung der SMC-B Karte und allen weiteren Schritten.

Werde ich finanziell unterstützt?

Der GKV-Spitzenverband erstattet Ihnen die Kosten der TI in Form einer monatlichen TI-Pauschale. Diese können Sie nach vollständiger Anbindung an die TI über das GKV-Portal online beantragen.

Was ändert sich konkret bei der Abrechnung von Heilmittelverordnungen?

Die Verordnung kommt künftig digital (eVO) direkt in Ihre Praxissoftware — kein Papier, kein Abheften, kein manuelles Eintippen. Das reduziert Fehler und vereinfacht die Abrechnung mit den Krankenkassen erheblich.

Ich behandle sowohl Kassen- als auch Privatpatienten, wie funktioniert das?

Die TI-Anbindung betrifft den Kassenbereich Ihrer Praxis. Für Privatpatienten ändert sich nichts. Die eVO gilt nur für Kassenpatienten, Privatverordnungen bleiben auf Papier.

Was ist der Unterschied zwischen eVO und E-Rezept?

Das E-Rezept ist für Medikamente (Apotheken). Die eVO (elektronische Heilmittelverordnung) ist speziell für Heilmittelerbringer wie Logopäden, Physiotherapeuten, Ergotherapeuten und Podologen. Beides läuft über das digitale Gesundheitsnetz, aber es sind unterschiedliche Verordnungstypen.

Was ist mit der elektronischen Patientenakte (ePA), kann ich die für meine Patienten nutzen?

Ja. Als angebundene logopädische Praxis können Sie auf die ePA Ihrer Patientinnen und Patienten zugreifen, insofern diese zugestimmt haben. Das ermöglicht Ihnen Einblick in relevante Vorbefunde, Medikationspläne und Behandlungsberichte anderer Behandler.