FAQ's: TI-Anschluss für Logopäd:innen
Warum müssen sich Logopäd:innen an die TI anbinden?
Logopäd:innen sind als Teil der Heilmittelerbringer ab Oktober 2027 gesetzlich dazu verpflichtet, ihre Praxis an die Telematikinfrastruktur anzubinden, um die verschiedenen Gesundheitsanwendungen nutzen zu können.
Was sind Gesundheitsanwendungen?
Folgende Gesundheitsanwendungen können nur mithilfe eines Zugangs zur Telematikinfrastruktur erreicht werden: Kommunikation im Medizinwesen (KIM), TI-Messenger (TIM), elektronisches Rezept (eRezept), elektronische Patientenakte (ePA), die zu 2027 verpflichtende elektronische Verordnung (eVO) und viele mehr.
Was brauche ich für den TI-Anschluss?
Sie benötigen einen Internetanschluss und die Institutskarte – auch SMC-B-Karte genannt. Wir unterstützen Sie bei der Beantragung der SMC-B Karte und allen weiteren Schritten.
Werde ich finanziell unterstützt?
Der GKV-Spitzenverband erstattet Ihnen die Kosten der TI in Form einer monatlichen TI-Pauschale. Diese können Sie nach vollständiger Anbindung an die TI über das GKV-Portal online beantragen.
Was ändert sich konkret bei der Abrechnung von Heilmittelverordnungen?
Die Verordnung kommt künftig digital (eVO) direkt in Ihre Praxissoftware — kein Papier, kein Abheften, kein manuelles Eintippen. Das reduziert Fehler und vereinfacht die Abrechnung mit den Krankenkassen erheblich.
Ich behandle sowohl Kassen- als auch Privatpatienten, wie funktioniert das?
Die TI-Anbindung betrifft den Kassenbereich Ihrer Praxis. Für Privatpatienten ändert sich nichts. Die eVO gilt nur für Kassenpatienten, Privatverordnungen bleiben auf Papier.
Was ist der Unterschied zwischen eVO und E-Rezept?
Das E-Rezept ist für Medikamente (Apotheken). Die eVO (elektronische Heilmittelverordnung) ist speziell für Heilmittelerbringer wie Logopäden, Physiotherapeuten, Ergotherapeuten und Podologen. Beides läuft über das digitale Gesundheitsnetz, aber es sind unterschiedliche Verordnungstypen.
Was ist mit der elektronischen Patientenakte (ePA), kann ich die für meine Patienten nutzen?
Ja. Als angebundene logopädische Praxis können Sie auf die ePA Ihrer Patientinnen und Patienten zugreifen, insofern diese zugestimmt haben. Das ermöglicht Ihnen Einblick in relevante Vorbefunde, Medikationspläne und Behandlungsberichte anderer Behandler.