FAQ's: TI-Anschluss für Podolog:innen
Warum müssen sich Podologen an die TI anbinden?
Podologen sind als Teil der Heilmittelerbringer ab Oktober 2027 gesetzlich dazu verpflichtet, ihre Praxis an die Telematikinfrastruktur anzubinden, um die verschiedenen Gesundheitsanwendungen nutzen zu können.
Was sind Gesundheitsanwendungen?
Folgende Gesundheitsanwendungen können nur mithilfe eines Zugangs zur Telematikinfrastruktur erreicht werden: Kommunikation im Medizinwesen (KIM), TI-Messenger (TIM), elektronisches Rezept (eRezept), elektronische Patientenakte (ePA), die zu 2027 verpflichtende elektronische Verordnung (eVO) und viele mehr.
Was brauche ich für den TI-Anschluss?
Sie benötigen einen Internetanschluss und die Institutskarte – auch SMC-B-Karte genannt. Wir unterstützen Sie bei der Beantragung der SMC-B Karte und allen weiteren Schritten.
Werde ich finanziell unterstützt?
Der GKV-Spitzenverband erstattet Ihnen die Kosten der TI in Form einer monatlichen TI-Pauschale. Diese können Sie nach vollständiger Anbindung an die TI über das GKV-Portal online beantragen.
Wann kommt die eVO für Podologen?
Nach aktuellem Stand ist die elektronische Heilmittelverordnung (eVO) für Podologen ab Januar 2027 geplant. Das genaue Datum kann sich noch verschieben, die Richtung ist jedoch klar: Heilmittelverordnungen werden digital.
Was ändert sich konkret bei der Abrechnung von Heilmittelverordnungen?
Die Verordnung kommt künftig digital (eVO) direkt in Ihre Praxissoftware — kein Papier, kein Abheften, kein manuelles Eintippen. Das reduziert Fehler und vereinfacht die Abrechnung mit den Krankenkassen erheblich.
Ich rechne teilweise privat ab, gilt die TI-Pflicht trotzdem?
Wenn Sie eine Kassenzulassung haben und auch Kassenpatienten behandeln, gilt die TI-Pflicht, unabhängig davon wie groß der Privatanteil ist. Reine Privatpraxen ohne Kassenzulassung sind nicht betroffen.
Was ändert sich für meine Diabetik-Patientinnen und -Patienten konkret?
Für Ihre Patientinnen und Patienten ändert sich wenig sichtbar, sie müssen keinen Zettel mehr mitbringen. Die podologische Verordnung kommt ab 2027 digital direkt in Ihre Praxis. Besonders bei regelmäßigen Diabetik-Patienten, die zur podologischen Komplexbehandlung kommen, vereinfacht das die Abrechnung erheblich.
Muss ich für die podologische Komplexbehandlung etwas besonderes beachten?
Nein, die TI-Anbindung deckt alle Ihre Leistungen ab, einschließlich der podologischen Komplexbehandlung. Die eVO kommt digital rein und wird in Ihrer Praxissoftware weiterverarbeitet wie bisher, nur ohne Papier.