FAQ's: Videosprechstunde kvvideo
Wie funktioniert eine Videosprechstunde?
Jede Praxis muss zunächst einen offiziell zugelassenen Anbieter mit der Durchführung der Videosprechstunde beauftragen. So wird sichergestellt, dass die Daten vor Zugriffen Dritter geschützt sind, unter anderem durch eine Ende-zu-Ende-Verschlüsselung.
Ebenso zwingend erforderlich ist die schriftliche Einwilligung der Patient:innen und eine Aufklärung zum Thema Datenschutz. So ist es etwa verboten, das Gespräch per Bild und Ton ohne Zustimmung aufzuzeichnen.
So läuft eine Videosprechstunde ab:
Patient:innen erhalten eine Einladung per E-Mail oder per SMS mit einem individuellen Zugangslink zur Plattform
Die Software funktioniert im Internetbrowser, es muss nichts heruntergeladen werden
Patient:innen müssen sich mit ihrem Klarnamen zweifelsfrei identifizieren
Patient:innen betreten das digitale Wartezimmer
Die behandelnde Person startet die Konsultation
Welche Technik brauche ich für eine Videosprechstunde?
Damit eine Videosprechstunde problemlos ablaufen kann, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Computer, Laptop, Tablet oder Smartphone
- Webcam oder integrierte Kamera
- Mikrofon und Lautsprecher
- Stabile und schnelle Internetverbindung
Die meisten gängigen Endgeräte erfüllen die Voraussetzungen für eine Videosprechstunde.
Wer darf eine Videosprechstunde anbieten?
Eine Videosprechstunde kann grundsätzlich von allen niedergelassenen Ärzt:innen angeboten werden, die im direkten Kontakt mit Ihren Patient:innen stehen. Auch in Kliniken oder MVZs kann die Videosprechstunde von einem KBV-zertifiziertem Anbieter zum Einsatz kommen. Für Psychotherapeut:innen gilt eine Besonderheit: Sie dürfen die Online-Sprechstunde nur Patient:innen anbieten, die sich bereits in einer laufenden Therapie befinden – es muss also zuerst ein persönlicher Kontakt erfolgt sein.
Wie viele Patient:innen darf ich per Videosprechstunde betreuen?
Für Ärzt:innen gilt: Sie dürfen bislang höchstens 30 Prozent Ihrer Patient:innen in einem Quartal per Videosprechstunde betreuen.
Ist die kvvideo abrechenbar?
kvvideo ist in der Regelversorgung abrechenbar. Die Abrechnungsziffern sind in der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ), dem Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) und dem Bewertungsmaßstab für zahnärztliche Leistungen (BEMA) festgelegt. In Bezug auf die zahnärztlichen Versorgung ist zu beachten, dass für die Videosprechstunde ein separater Kriterienkatalog der KZBV gilt, den kvvideo ebenfalls erfüllt.
Ist kvvideo DSGVO-konform?
Unsere Videosprechstunden-Lösung erfüllt das ips-Gütesiegel (internet privacy standards) und geht sogar darüber hinaus: Alle Inhalte der Sprechstunden sind zu 100 % Ende-zu-Ende verschlüsselt, somit garantiert vertraulich und entsprechen zudem der DSGVO.
Was dürfen Ärzt:innen und Psychotherapeut:innen per Videosprechstunde verordnen?
Bisher durften Ärzt:innen und Psychotherapeut:innen per Videosprechstunde Arzneitmittelrezepte und Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen austellen. Anfang 2023 hat der G-BA beschlossen, die Möglichkeiten zu erweitern. So können sie künftig auch Heilmittel, häusliche Krankenpflege und medizinische Rehabilitation per Videosprechstunde verordnen. Voraussetzung ist jedoch, dass die zugrundeliegende Diagnose im Rahmen einer Vor-Ort-Untersuchung gestellt wurde.