Ein Physiotherapeut beugt das Knie eines Patienten

TI-Anschluss für Heilmittelerbringer

Mit AKQUINET an die TI anschließen

Mit dem Anschluss an die Telematikinfrastruktur verbessern wir für Heilmittelerbringer Arbeits- und Organisationsprozesse – unabhängig von Primärsystemen. Profitieren Sie von unserer langjährigen Erfahrung und dem persönlichen Support.

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Telematikinfrastruktur für Heilmittelerbringer

Systemunabhängig mit AKQUINET

Sie lesen wahrscheinlich nicht zum ersten Mal, dass die TI-Anbindung nun auch für Heilmittelerbringer zum 01.01.2026 verpflichtend wird. Und wahrscheinlich haben Sie auch zahlreiche E-Mails und Angebote von Softwareanbietern erhalten, die Ihnen die Nutzung der TI und KIM-Adresse in Ihrem Verwaltungssystem versprechen. Aber wollen Sie das wirklich? Was ist, wenn Sie mit Ihrem Softwareanbieter unzufrieden sind oder gar keine Software nutzen?

Wir möchten Ihnen den TI-Anschluss so einfach wie möglich machen und bieten Ihnen deshalb nur an, was Sie tatsächlich brauchen – die Anbindung an die Telematik­infrastruktur. Die Entscheidung, ob Sie die Telematikinfrastruktur in Ihrer Software nutzen oder gar vollständig softwareunabhängig arbeiten, liegt bei Ihnen. Wir können beides. Wir unterstützen Sie bei der Beantragung und Umsetzung aller benötigten Komponenten, um Sie fit für den digitalen Praxisalltag zu machen. Alles, was Sie dafür benötigen, ist ein Internetzugang.

Ihr Ansprechpartner

AKQUINET Ansprechpartner - Dan Lingenberg

Dan Lingenberg

Telematikinfrastruktur

Beratung

Vorteile mit AKQUINET

Mehrwerte für Ihre Einrichtung

gematik-zugelassen: TI, KIM und TIM aus einer Hand

Unabhängigkeit von Ihrem Primärsystem an die TI anschließen

Höchste Geschwindigkeit und Ausfallsicherheit mit dem TI-Gateway

Strenger Datenschutz gewährleistet durch unsere TÜV NORD-zertifizierten Rechenzentren in Deutschland

Wir übernehmen für Sie die Installation aller TI-Kompo[-]nenten und helfen bei der Be[-]schaffung von eHBA und SMC-B

Softwareunabhängig in die TI

Unser Angebot für Sie

Mit unserem Bundle-Angebot aus Telematikinfrastruktur (TI) via TI-Gateway, Kommunikation im Medizinwesen (KIM) und dem TI-Messenger (TIM) sind Sie bestens ausgestattet und bereit, ein wesentlicher Bestandteil der Telematikinfrastruktur zu sein.

Zusätzlich erhalten Sie von uns kostenlose Unterstützung bei der Beantragung von Heilberufsausweis (eHBA) und Institutskarte (SMC-B).

Alles aus einer Hand

  • TI-Anschluss (TI-Gateway) mittels VPN-Gateway
  • KIM E-Mail-Adresse
  • TI-Messenger Nutzung
  • Support bei eHBA- und SMC-B-Bestellung

Kommunikation im Medizinwesen

So funktioniert KIM

Der E-Mail Kommunikationsdienst KIM (Kommunikation im Medizinwesen) sorgt für einen sicheren Austausch von Befunden, signierten Dokumenten und Arztbriefen zwischen allen Leistungserbringern. AKQUINET ist von der gematik zugelassener KIM-Anbieter. Unseren Dienst bieten wir als Serviceleistung aus unseren sicheren Rechenzentren an. Installation, Betrieb und Wartung sind inklusive.

Mit KIM2Mail bieten wir zusätzlich eine Lösung, um Ihre KIM-Adresse in Exchange (z.B. via Outlook) zu integrieren.

Mehr zu KIM
Ärztin sitzt am Schreibtisch vor einem Laptop und ist im Gespräch mit einer Patienten

Telematikinfrastruktur

Sektoren und Anschlussdaten

Diese Sektoren im Gesundheitswesen in Deutschland sind gesetzlich verpflichtet, sich an die Telematikinfrastruktur (TI) anzuschließen:

Seit Juni 2019

  • Vertragsarztpraxen, Psychotherapiepraxen, Zahnarztpraxen

Seit September 2020

  • Apotheken

Seit Januar 2021

  • Krankenhäuser und Kliniken, Organisationen wie KVn, KZVn, Kammern oder Kassen

Seit Juli 2025

  • Ambulante und stationäre Pflegeeinrichtungen, Soziotherapeutische Leistungserbringer, Häusliche Krankenpflege, Außerklinische Intensivpflege

Ab 2026

  • Heilmittelerbringer, Hilfsmittelerbringer, Physiotherapiepraxen, Ergotherapiepraxen, Ernährungstherapiepraxen, Logopädiepraxen, Podologiepraxen, Hebammen, Labore​

Ab 2027

  • Träger der gesetzlichen Unfallversicherung, Heilmittelpraxen mit GKV-Zulassung, Gesundheitsämter, Soziotherapiepraxen

Persönlicher Support

So klappt es: eHBA und SMC-B bestellen

Um Ihren Start in die Telematikinfrastruktur so einfach wie möglich zu gestalten, unterstützen wir Sie bei der Bestellung Ihres elektronischen Heilberufsausweises (eHBA) und Ihres elektronischen Institutionsausweises (SMC-B).

  • Unterstützung bei der Bestellung Ihres eHBA
  • Sobald der eHBA vorliegt: Unterstützung bei der Bestellung Ihres SMC-B
  • Sobald Ihnen der Liefertermin Ihrer SMC-B Karte bekannt ist, bestellen Sie über unseren Einladungslink Ihren TI-Zugang
  • AKQUINET Buchungsportal für Support, KIM-Adressvergaben oder Domainbestellungen
  • Unsere Checkliste hilft Ihnen bei allen Schritten

Ihr Ansprechpartner

AKQUINET Ansprechpartner - Dan Lingenberg

Dan Lingenberg

Telematikinfrastruktur

Beratung

Ganz einfach zu erreichen

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FAQ's: TI-Anschluss für Heilmittelerbringer

Warum müssen sich Heilmittelerbringer an die TI anbinden?

Heilmittelerbringer sind ab dem 01.01.2026 gesetzlich dazu verpflichtet, Ihre Praxis an die Telematikinfrastruktur anzubinden, um die verschiedenen Gesundheitsanwendungen nutzen zu können.

Was sind Gesundheitsanwendungen?

Folgende Gesundheitsanwendungen können nur mithilfe eines Zugangs zur Telematikinfrastruktur erreicht werden: Kommunikation im Medizinwesen (KIM), TI-Messenger (TIM), elektronisches Rezept (eRezept), elektronische Patientenakte (ePA), die zu 2027 verpflichtende elektronische Verordnung (eVO) und viele mehr.

Was brauche ich für den TI-Anschluss?

Sie benötigen einen Internetanschluss und die Institutskarte – auch SMC-B-Karte genannt. Wir unterstützen Sie bei der Beantragung der SMC-B Karte und allen weiteren Schritten.

Werde ich finanziell unterstützt?

Der GKV-Spitzenverband erstattet Ihnen die Kosten der TI in Form einer monatlichen TI-Pauschale. Diese können Sie nach vollständiger Anbindung an die TI über das GKV-Portal online beantragen. Bei Fragen rund um die Refinanzierung stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Wie komme ich an den Heilberufsausweis und die Institutskarte?

Beide Karten können Sie über das elektronische Gesundheitsberuferegister (eGBR) in Münster beantragen. Sie beantragen zunächst den elektronischen Heilberufsausweis (eHBA) über diesen Link. Der eHBA ist personenbezogen und weist Sie als Person aus. Sobald Sie den eHBA erhalten haben, können Sie die Institutskarte (SMC-B) bestellen. Nutzen Sie dafür diesen Link. Die Institutskarte ist Ihr Schlüssel in die Welt der Telematikinfrastruktur und weist Ihre Praxis aus.  
Wir unterstützen Sie gerne bei der Beantragung beider Karten.

Wie gehe ich am besten vor?

Unsere Erfahrungen haben gezeigt, dass es sinnvoll ist, rechtzeitig mit der Anbindung an die TI zu starten. Die Beantragung und Lieferung der Karten kann einige Zeit in Anspruch nehmen und zu Verzögerungen führen - vor allem dann, wenn die Anfrage steigt. Buchen Sie sich jetzt einen Beratungstermin oder kontaktieren Sie uns über das Formular, wir schaffen für Sie die Unklarheiten aus der Welt!