Ein junger Orthopädietechniker baut eine Beinprothese

TI-Anbindung für Heil- und Hilfsmittelerbringer: Sicher, persönlich und effizient

Zukunftssicher mit AKQUINET

Mit der Anbindung an die Telematikinfrastruktur schaffen Heil- und Hilfsmittelerbringer die Grundlage für sichere digitale Prozesse im Gesundheitswesen. Wir begleiten Sie persönlich – von der Planung bis zum laufenden Betrieb.

Sie sind hier:

Telematikinfrastruktur für Heil- und Hilfsmittelerbringer

Die verpflichtende Anbindung an die Telematikinfrastruktur (TI) für Heil- und Hilfsmittelerbringer wurde gesetzlich auf den 01. Oktober 2027 verschoben. Damit bleibt noch Zeit für eine strukturierte und wirtschaftlich sinnvolle Umsetzung.

Dennoch lohnt sich eine frühzeitige TI-Anbindung: Wer jetzt plant, sichert sich stabile Prozesse, vermeidet Engpässe kurz vor Fristablauf und profitiert frühzeitig von digitaler Kommunikation im Gesundheitswesen.

AKQUINET bietet eine systemunabhängige TI-Anbindung für Heilmittelerbringer und Hilfsmittelerbringer – flexibel, sicher und ohne Bindung an ein bestimmtes Praxis- oder Verwaltungssystem. Wir unterstützen Sie bei der Beantragung und Umsetzung aller benötigten Komponenten, um Sie fit für den digitalen Praxisalltag zu machen. Alles, was Sie dafür benötigen, ist ein Internetzugang.

Anforderungen & TI Fachdienste

Für die erfolgreiche Anbindung Ihrer Einrichtung an die Telematikinfrastruktur sind zwei Bereiche von zentraler Bedeutung: die technische Ausstattung (Hardware) und die digitalen Module (TI-Fachdienste). Erfahren Sie hier, welche Hardware-Komponenten für einen sicheren Betrieb notwendig sind und entdecken Sie, welche unserer TI-Fachdienste Ihren Arbeitsalltag durch digitale Prozesse bereichern und vereinfachen können.

Benötigte Hardware für den TI-Anschluss Ihrer Einrichtung

  • neueste Generation des TI-Anschlusses
  • Hochverfügbar
  • Stabil
  • deutsche Rechenzentren

eHBA

Der elektronische Heilberufsausweis.

mehr Informationen

Mit dem elektronischen Heilberufsausweis (eHBA) können Sie sich als Heil- Hilfsmittelerbringer digital ausweisen und vertrauliche Daten verschlüsseln. Außerdem ermöglicht er die qualifizierte elektronische Signatur, also die rechtssichere digitale Unterschrift. Herausgegeben wird der Heilberufsausweis für Gesundheitsfachberufe vom elektronischen Gesundheitsberuferegister (eGBR) in Münster. Dieses kooperiert mit spezialisierten und von der gematik zugelassenen Kartenanbietern, die für die Produktion und Auslieferung der Heilberufsausweise verantwortlich sind. Das eGBR informiert Sie unter dem Link www.egbr.de detailliert über das Antragsverfahren Ihres eHBA.

SMC-B

Der elektronische Institutionsausweis.

mehr Informationen

Der elektronischer Institutionsausweis (SMC-B)  stellt sicher, dass nur berechtigte Nutzer Zugang zur TI bekommen. Die SMC-B kann ausschließlich über die Onlineportale der Kartenhersteller bestellt werden. Herausgegeben wird die SMC-B für Gesundheitsfachberufe vom elektronischen Gesundheitsberuferegister (eGBR) in Münster. Im Rahmen der Antragstellung führen Sie bitte innerhalb von 2 Wochen eine persönliche Identifikation mittels Post Ident Verfahren durch. Den Post Ident Coupon erhalten Sie am Ende des Antrags. Die SMC-B muss bitte durch Sie nach Erhalt innerhalb von 2 Wochen freigeschaltet werden. Eine Anleitung zur Freischaltung erhalten Sie mit der SMC-B durch den Kartenhersteller.

Module für den TI-Anschluss Ihrer Einrichtung

KIM

Datenaustausch für E-Rezepte und Dokumente

KIM Mailer

Empfangen und Versenden von KIM-Nachrichten so einfach wie eine normale E-Mail

TI-Messenger

Sichere Kommunikation im Gesundheitswesen

Ihre TI-Kosten bis zu 100% refinanziert mit der TI-Pauschale

Die Finanzierung der Telematikinfrastruktur (TI) wird durch die monatliche TI-Pauschale geregelt. Diese Pauschale soll die Kosten für die Ausstattung und den Betrieb der TI decken. Für das Jahr 2026 prognostizieren wir einen Beitrag in Höhe von 186,33€ (netto) pro Monat (bei 1x eHBA in Ihrer Einrichtung), der es Ihnen ermöglicht, unsere leistungsstarken Produkte vollständig zu refinanzieren.

Beispielrechnung pro Monat (netto)

Gesamt pro Monat +4,33€
GKV TI-Pauschale
+186,33€
AKQUINET TI-Gateway
-149,00€*
AKQUINET KIM
-8,00€*
AKQUINET KIM-Mailer
-25,00€*

*Preise ohne persönlichen rundum Service

Warum TI?

Mehrwert durch digitale Vernetzung

Durch den Anschluss an die Telematikinfrastruktur profitieren Heil- und Hilfsmittelerbringer spürbar von der Digitalisierung:

 

Sichere digitale Kommunikation mit Arztpraxen

Für Physiotherapie-, Ergotherapie- oder Logopädiepraxen ist der Austausch mit verordnenden Arztpraxen zentral. Über die Telematikinfrastruktur und den Kommunikationsdienst KIM können Heilmittelerbringer Verordnungen, Rückfragen oder Dokumente sicher und schnell digital übermitteln. Das beschleunigt Abstimmungsprozesse und verbessert die Zusammenarbeit im Behandlungsablauf.

 

Weniger Bürokratie und mehr Zeit für Patientinnen und Patienten

Durch effizientere digitale Abläufe bleibt im Praxisalltag mehr Zeit für das Wesentliche: die Behandlung und Betreuung von Patientinnen und Patienten.
Die TI-Anbindung unterstützt Heil- und Hilfsmittelpraxen dabei, organisatorische Prozesse zu vereinfachen und Ressourcen gezielter einzusetzen

 

Zukunftssichere Digitalisierung Ihrer Einrichtung

Mit der TI-Anbindung schaffen Heil- und Hilfsmittelerbringer die Grundlage für zukünftige digitale Anwendungen im Gesundheitswesen und positionieren sich als moderner Teil der vernetzten Versorgung.

Eine junge Orthopädin zeigt ihrer älterin Patientin die neuste TI Anwendung von AKQUINET auf ihrem Tablet

Warum AKQUINET?

Mehrwerte für Ihre Einrichtung

Alle TI-Services aus einer Hand und unabhängig vom Primärsystem

Persönliche und serviceorientierte Ansprechpartner

gematik-zugelassen

Keine versteckten Kosten für Wartung und Support

Maximale Sicherheit in TÜV-zertifizierten, deutschen Rechenzentren

Vergleich TI-Anbieter für die Heil- und Hilfsmittelerbringer

Feature AKQUINET Klassische Mitbewerber Systemgebundene Anbieter
Software
100% Hersteller unabhängig
Hardware-gebunden
Nur für eigenes Ökosystem
Service-Modell
Persönliches Onboarding
Verschiedene Service Modelle
Meist nur technischer Support
Flexibilität TI-Fachdienste
Modular erweiterbar
Wenig Flexibilität
Starre Pakete

Der einfache Weg zum Anschluss

In drei Schritten zur vollständigen TI-Anbindung

TI-Fachdienst buchen

Wählen Sie aus unserer Produktvielfalt den passenden Fachdienst. Sie erhalten ein individuelles Angebot, das exakt auf Ihre Einrichtung zugeschnitten ist.

Persönlicher Anschluss

Unsere Experten begleiten Sie Schritt für Schritt. Wir unterstützen Sie bei der Identprüfung und bereiten die Anbindung so vor, dass Ihr Betrieb ungestört weiterlaufen kann.

Go-Live

Wir schalten Ihre TI-Komponenten frei und führen einen Funktionscheck durch. Ab sofort ist Ihre Einrichtung sicher vernetzt und bereit für alle digitalen Anwendungen.

FAQ's: TI-Anschluss für Heilmittelerbringer

Warum müssen sich Heilmittelerbringer an die TI anbinden?

Heilmittelerbringer sind ab Oktober 2027 gesetzlich dazu verpflichtet, Ihre Praxis an die Telematikinfrastruktur anzubinden, um die verschiedenen Gesundheitsanwendungen nutzen zu können.

Was sind Gesundheitsanwendungen?

Folgende Gesundheitsanwendungen können nur mithilfe eines Zugangs zur Telematikinfrastruktur erreicht werden: Kommunikation im Medizinwesen (KIM), TI-Messenger (TIM), elektronisches Rezept (eRezept), elektronische Patientenakte (ePA), die zu 2027 verpflichtende elektronische Verordnung (eVO) und viele mehr.

Was brauche ich für den TI-Anschluss?

Sie benötigen einen Internetanschluss und die Institutskarte – auch SMC-B-Karte genannt. Wir unterstützen Sie bei der Beantragung der SMC-B Karte und allen weiteren Schritten.

Werde ich finanziell unterstützt?

Der GKV-Spitzenverband erstattet Ihnen die Kosten der TI in Form einer monatlichen TI-Pauschale. Diese können Sie nach vollständiger Anbindung an die TI über das GKV-Portal online beantragen. Bei Fragen rund um die Refinanzierung stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Wie komme ich an den Heilberufsausweis und die Institutskarte?

Beide Karten können Sie über das elektronische Gesundheitsberuferegister (eGBR) in Münster beantragen. Sie beantragen zunächst den elektronischen Heilberufsausweis (eHBA) über diesen Link. Der eHBA ist personenbezogen und weist Sie als Person aus. Sobald Sie den eHBA erhalten haben, können Sie die Institutskarte (SMC-B) bestellen. Nutzen Sie dafür diesen Link. Die Institutskarte ist Ihr Schlüssel in die Welt der Telematikinfrastruktur und weist Ihre Praxis aus.  
Wir unterstützen Sie gerne bei der Beantragung beider Karten.

Wie gehe ich am besten vor?

Unsere Erfahrungen haben gezeigt, dass es sinnvoll ist, rechtzeitig mit der Anbindung an die TI zu starten. Die Beantragung und Lieferung der Karten kann einige Zeit in Anspruch nehmen und zu Verzögerungen führen - vor allem dann, wenn die Anfrage steigt. Buchen Sie sich jetzt einen Beratungstermin oder kontaktieren Sie uns über das Formular, wir schaffen für Sie die Unklarheiten aus der Welt!

Ihr Ansprechpartner

AKQUINET Ansprechpartner - Dirk Aagaard - Geschäftsführer

Dirk Aagaard

Geschäftsführer

Ganz einfach zu erreichen

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