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Akquinet

Bewerbungsprozess

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Datenschutz im Bewerbungsprozess

Welche Ihrer Daten werden von uns zu welchen Zwecken verarbeitet?

Die erhobenen personenbezogenen Daten im Bewerbungsprozess (Angaben zur Person, Post- und Kontaktadressen und die zur Bewerbung gehörenden Unterlagen, wie Anschreiben, Lebenslauf und die Zeugnisse) werden von AKQUINET in einer Datenbank aufgenommen und ausschließlich innerhalb unserer AKQUINET Unternehmensgruppe im Rahmen des Bewerbermanagements gesichert, verarbeitet und genutzt. Eine Übermittlung an Dritte erfolgt nicht. Der Schutz Ihrer persönlichen Daten ist demnach jederzeit gewährleistet.

Es entsteht kein Rechtsanspruch auf die Nutzung der Daten durch AKQUINET. Darüber hinaus behalten wir uns vor, Teile oder sämtliche Daten ohne Angabe von Gründen zu löschen, sofern keine rechtlichen Anforderungen entgegen sprechen.

Auf welcher rechtlichen Grundlage basiert die Verarbeitung?

Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten in diesem Bewerbungsverfahren ist primär § 26 BDSG in der ab dem 25.05.2018 geltenden Fassung. Demnach ist die Verarbeitung der Daten zulässig, die im Zusammenhang mit der Entscheidung über die Begründung eines Beschäftigungsverhältnisses erforderlich sind.

Sollten die Daten nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens ggf. zur Rechtsverfolgung erforderlich sein, kann eine Datenverarbeitung auf Basis der Voraussetzungen von Art. 6 DSGVO, insbesondere zur Wahrnehmung von berechtigten Interessen nach Art. 6 Abs. 1 lit. f) DSGVO erfolgen. Unser Interesse besteht dann in der Rechtsverfolgung.

Wie lange werden die Daten gespeichert?

Daten von Bewerberinnen und Bewerbern werden im Falle einer Absage nach 6 Monaten gelöscht. Sollten Sie im Rahmen des Bewerbungsverfahrens eine Zusage für eine Stelle erhalten haben, werden die Daten in unser Personalinformationssystem überführt.

An welche Empfänger werden die Daten weitergegeben?

Ihre Bewerberdaten werden nach Eingang Ihrer Bewerbung von der Personalabteilung gesichtet. Geeignete Bewerbungen werden intern an die Abteilungsverantwortlichen für die jeweils offene Position weitergeleitet. Im Unternehmen haben grundsätzlich nur die Personen Zugriff auf Ihre Daten, die diese für den ordnungsgemäßen Ablauf unseres Bewerbungsverfahrens benötigen.

Besteht eine Pflicht zur Bereitstellung der personenbezogenen Daten?

Eine gesetzliche oder vertragliche Pflicht zur Bereitstellung Ihrer Bewerbungsdaten besteht nicht. Gleichwohl ist die Bereitstellung für ein mögliches Beschäftigungsverhältnis nach einer erfolgreichen Bewerbung erforderlich. Im Falle einer Nichtbereitstellung Ihrer Bewerbungsdaten wäre ein Bewerbungsverfahren nicht durchführbar.

Erfolgt eine automatisierte Entscheidungsfindung?

Eine automatisierte Entscheidungsfindung findet nicht statt.

Welche Rechte haben Sie als Betroffener gemäß DS-GVO?

Weitere Informationen zu Ihren Rechten als Betroffener gemäß DS-GVO sowie entsprechende Kontaktinformationen der AKQUINET finden Sie auf der Hauptseite der Datenschutzhinweise.

Fragen zum Bewerbungsprozess oder Ihren Widerspruch gegen die Verarbeitung Ihrer Bewerbungsdaten richten Sie bitte an jobs@akquinet.de. Unser Datenschutzbeauftragter steht Ihnen darüber hinaus für weitere Fragen bzgl. Datenschutz zur Verfügung.